Allgemeine Geschäftsbedingungen

HOLRAUM Obtresal & Anderwald OG
Firmenbuchnummer: 378776z
Pischeldorfer Straße 5
9020 Klagenfurt

Reisespesen
Bei Terminen außerhalb von Klagenfurt wird das amtliche Kilometergeld ab Klagenfurt verrechnet. Bei Veranstaltungen innerhalb von Klagenfurt werden keine Reisespesen verrechnet. Anfallende Aufenthaltskosten an Seminarorten trägt der Auftraggeber.

Kopierkosten
Kopierkosten für Workshopunterlagen werden bei Auftragsersteilung 1:1 in Rechnung gestellt oder wird vom Auftraggeber vervielfältigt. Umfang der Workshopunterlagen ist Verhandlungssache.

Abrechnung und Zahlungsmodalitäten
Die Rechnungslegung erfolgt jeweils zum Monatsende bzw. nach Leistungserbringung. Die von der Auftragnehmerin gelegten Rechnungen sind 21 Tage nach Fakturdatum ohne Abzug fällig.

Terminsicherheit und Stornierung
Bitte haben Sie Verständnis, dass bei Stornierungen bis 3 Wochen vor der Maßnahme (Trainings, Workshops, Seminare) 25% des Budgets, bis 1 Woche vor der Maßnahme 50% in Rechnung gestellt werden.
Bei Verschiebungen (aufgrund Erkrankungen oder Ereignissen im Betrieb des Kunden die der „höheren Gewalt“ zuzurechnen sind) wird der Auftrag innerhalb von 3 Monaten ab Bekanntgabe der Verschiebung zu den in der Auftragsbestätigung genannten Bedingungen nachgeholt, ansonsten gelten die oben vereinbarten Stornoregeln.

Copyright
Sämtlich im Rahmen dieses Konzeptes vorgestellten Ideen und Vorschläge sind geistiges Eigentum von HOLRAUM Obtresal & Anderwald OG und urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen nur aufgrund gesonderter Vereinbarungen weitergegeben, verwendet oder in welcher Art auch immer verwertet werden.
Kommt es dessen ungeachtet zu einer wie auch immer gearteten Verwendung oder Verwertung, ist insbesondere ein Anspruch auf Rechnungslegung, angemessenes Entgelt oder Herausgabe des Gewinns vereinbart. Die Bestimmungen des III. Hauptstücks des UrhG kommen sinngemäß zur Anwendung.
Jede Verwertungshandlung gilt als schlüssige Annahme dieser Vereinbarung.

Auftragserteilung und Vertragsabschluss:
Jeder Vertragsteil trägt die Kosten für die Ausarbeitung von Angeboten (Aufträgen), Kostenvoranschlägen etc. selbst. Die Vertragspartner können auf Basis dieses Angebotes Aufträge schriftlich (auch per e-mail) erstellen, verändern bzw. annehmen.

Datenschutz und Geheimhaltung
Die Auftragnehmer verpflichten sich und ihre MitarbeiterInnen (freie und fixe), die Bestimmungen gemäß Datenschutzgesetz 2000 (DSG 2000), BGBl. I Nr. 165/1999 einzuhalten. Dies bedeutet, dass Projektdetails und Geschäftsgeheimnisse, die aufgrund der Zusammenarbeit bekannt werden, während und nach der
Zusammenarbeit mit absoluter Vertraulichkeit behandelt werden.

Gewährleistung und Haftung
Die Auftragnehmer verpflichten sich, bei der Durchführung der von Ihr zu erbringenden Leistungen mit größtmöglicher Sorgfalt vorzugehen und die Interessen und Rechtsgüter des Auftraggebers vor Schaden zu bewahren. Mängel an der zu erbringenden Werkleistung sind nach erfolgter Rüge von den Auftragnehmern im Rahmen ihrer Gewährleistungspflicht unverzüglich zu beheben. Die Auftragnehmer verfügen über die für die Erbringung der gegenständlichen Werkleistung notwendige öffentlich-rechtliche Befugnis:

Gewerbewortlaut: Unternehmensberatung einschließlich der Unternehmensorganisation gemäß § 94 Z 74 GewO 1994, eingeschränkt auf Organisations- und Personalentwicklung. (Gew.Reg.ZI. 201 H/1882/1)
Gerichtsstand Als Gerichtsstand für Auseinandersetzungen aus diesem Vertrag wird das jeweils
sachlich zuständige Gericht in 9020 Klagenfurt; Österreich vereinbart.

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